Serie "Das Versagen der Nachkriegsjustiz ↦ Film von Christoph Weber — Staffel 1 Folge 1 (2014)"
Titel
Das Versagen der Nachkriegsjustiz ↦ Film von Christoph Weber — Staffel 1 Folge 1 (2014)
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Nachrichtenbilder, die uns aufsehen lassen: Hochbetagte Männer werden verhaftet und vor Gericht gestellt. Sie werden angeklagt für schreckliche Verbrechen, die sie in der Zeit des Nationalsozialismus begangen haben sollen. Mittlerweile liegen diese Taten 70 Jahre zurück. Wie kann das sein? Was hat die deutsche Justiz in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit gemacht? Warum hat sie so viele Täter weder gefasst noch verurteilt? "Akte D" fasst nach. Als die NS-Diktatur 1945 endete, hinterließ sie ein schreckliches Erbe: Mehr als 500.000 Deutsche, so schätzen Historiker heute, hatten an den Massenmorden des NS-Regimes mitgewirkt. Zunächst übernahmen die Alliierten die Aufgabe, die Schuldigen zu bestrafen. Bis 1949 wurden 50.000 NS-Täter abgeurteilt. Dann ging die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Hände der deutschen Justiz über - und alles wurde anders. Die Geschichte verlief in West- und Ostdeutschland sehr unterschiedlich - und hatte doch ein ähnliches Ergebnis. Im Osten wurden die alten Nazi-Juristen zunächst entlassen, stattdessen Arbeiter und Handwerker zu Volksrichtern ausgebildet. Diese verfolgten die NS-Verbrecher mit Eifer. Doch nach einigen spektakulären Schauprozessen war plötzlich Schluss. Die DDR erklärte sich "Nazi frei". In der Bundesrepublik wurde den NS-Tätern durch eine ganze Reihe von Amnestiegesetzen der Weg zur Straflosigkeit geebnet. Die Strippen zogen hierbei hochrangige Beamte im Bundesjustizministerium, viele von ihnen selber NS-belastet. Sie taten erfolgreich alles dafür, um eine konsequente Verfolgung von NS-Verbrechern zu verhindern. Als sich nach Ende des Kalten Kriegs plötzlich Archive in aller Welt öffneten, wurden, oft auf Drängen der Opfer, Ermittler aus dem Ausland tätig. Auf ihren Druck hin sah sich Deutschland gezwungen zu handeln. Doch in den meisten Fällen war es bereits zu spät, die Täter verstorben oder verhandlungsunfähig. Nur ganz wenige wurden noch vor Gericht gestellt. Unter ihnen auch Dr.